Tempo-100-Plakette
Sie möchten auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen mit ihrem Gespann 100 km/h schnell fahren?
Sie möchten auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen mit ihrem Gespann 100 km/h schnell fahren? Durch die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO ist dies unter bestimmten Bedingungen möglich.
Wie geht das?
Wir als Prüfingenieure überprüfe für Sie vor Ort die technischen Voraussetzungen Ihres Anhängers und erstellen Ihnen eine Bescheinigung für die Zulassungsstelle.
Für welche Fahrzeuge ist die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO möglich?
- Personenkraftwagen mit Anhänger
- sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger
- für Kombinationen aus Kraftomnibus und Anhänger jedoch nur, wenn der Kraftomnibus mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen als Zugfahrzeug eine Tempo-100 km/h-Zulassung hat.