Öffnungszeiten

An folgenden Tagen sind wir für Sie da. Bei uns benötigen Sie für die Hauptuntersuchung keinen Termin. Kommen Sie einfach vorbei. Für die Einzelabnahmen nach § 21 StVZO vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Montag – Donnerstag

08:30 – 17:00 Uhr

Freitag

08:30 – 15:00 Uhr

Samstag*

09:00 – 13:00 Uhr

*von November bis März jeden 1. Samstag im Monat

Unser Dienstleistungsangebot

im Bereich amtlicher Fahrzeugprüfungen

Unsere Prüfingenieure führen – im Namen und Auftrag der KÜS – die regelmäßig fälligen Untersuchungen (z.B. Hauptuntersuchung nach §29 StVZO inkl. Teiluntersuchung Abgas, Sicherheitsprüfungen usw.), wie auch gelegentliche Fahrzeuguntersuchungen im gesetzlich geregelten Bereich (Änderungsabnahmen, Oldtimergutachten “H-Kennzeichen”, etc.), an Ihrem Fahrzeug durch.

als Kfz-Sachverständige

Unser Angebot umfasst außerdem die privatwirtschaftlichen Tätigkeiten wie beispielsweise die Erstellung von Gutachten. Dabei geht es auch um die Erstellung von Unfall- und Schadengutachten oder Fahrzeugbewertungen.
Mit KÜSPlus haben wir auch einen detaillierter Zustandsbericht für Ihren Gebrauchtwagen im Angebot.

Jetzt Neu ! Einzelabnahmen nach § 21 StVZO

Einzelabnahmen, Vollgutachten oder 21er – so werden Begutachtungen zur Erteilung einer nationalen Einzelgenehmigung nach § 21 StVZO im Volksmund auch genannt.

Diese Dienstleistung wird z. B. dann nötig, wenn die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges erloschen ist, etwa, wenn mehrere sich gegenseitig beeinflussende Umbauten am Fahrzeug vorgenommen werden, die über die vorliegenden Dokumente bzw. vorliegende Prüfzeugnisse (ABE, ECE-Genehmigung, Teilegutachten) nicht abgedeckt sind.

Beispielsweise eine Fahrwerksänderung in Verbindung mit einer Spurverbreiterung und einer größeren Rad-/Reifenkombination. Solche umfänglichen Tuningmaßnahmen führen in der Regel dazu, dass § 19 (2) StVZO Anwendung findet und nur durch eine Einzelabnahme durch einen Sachverständigen mit besonderen Befugnissen legalisiert werden kann.

Auch bei Importfahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung oder bei Fahrzeugen, deren technisch relevanten Daten unvollständig sind bzw. nicht mehr vorliegen, wird eine solche Einzelabnahme zur Inbetriebnahme nötig.

Für Fahrzeuge, die auf Grund ihrer Genehmigungsart oder ihrer Neugestaltung eine Einzelgenehmigung nach EG-Recht benötigen ist eine Begutachtung auf Grundlage des § 13 EG-FGV notwendig

Die Gutachtenerstellung im Rahmen der beiden Einzelgenehmigungsverfahren dürfen nur von Zeichnungsberechtigten für das Gesamtfahrzeug eines Technischen Dienstes oder von amtlich anerkannten Sachverständigen durchgeführt werden – wir können Ihnen diese Dienstleistungen anbieten!

LINK ZUM FORMULAR BÜNDELUNGSBEHÖRDE FULDA

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Ingenieur- & Sachverständigenbüro für Kfz-Technik

Dipl.-Ing. Jürgen Schwarz
Dörnbergstraße 38
34233 Fuldatal

Tel.: 0 561 – 178 01
Fax 0 561 – 816 94 28
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